AG Karlsruhe weist Klage der Gartenstadt Karlsruhe eG gegen einen Mieter wg. „Schlechtleistung“ der Medienversorgung WTC ab (2 C 380/09 vom 28.05.2010)

Mit Entscheidung vom 28.05.2010 wurde die Klage der Gartenstadt Karlsruhe eG gegen einen Mieter auf Erstattung der erhöhten Kabelgebühr von 6,00 EUR auf 10,50 EUR durch das Amtsgericht Karlsruhe abgewiesen (2 C 380/09 vom 28.05.2010). Begründet wurde das Urteil mit der Verschlechterung des Leistungsumfanges beim Umstieg von Kabel BW auf WTC.

WTC kann Kabel BW – oder auch der Telekom – nicht mal ansatzweise das Wasser reichen. Das war bei der Einführung im Jahr 2008 schon so und hat sich bis heute nicht geändert bzw. zu Lasten von WTC noch weiter verschlechtert. Eine Tatsache, die man einfach nicht wegdiskutieren kann. Es handelt sich (schon von Anfang an) um ein vergleichsweise „provinzielles System“, das technisch einfach nicht in der Lage ist, mit den „Global-Playern“ mitzuhalten.

Dieses Urteil ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Gartenstadt Karlsruhe eG mit der vertraglichen Bindung an WTC hoffnungsslos „vergallopiert“ hat? Eine krasse Fehlentscheidung der Geschäftsleitung, die wohl dringender Kurskorrektur bedarf? Mit einer theoretischen Maximal-Bandbreite von gerade einmal 25 MBit (WTC) im Vergleich zu Kabel BW (200 MBit Bandbreite) ist eigentlich alles gesagt. Von den Qualitätsmängeln und der Störanfälligkeit des Fernsehempfanges erst gar nicht zu reden.
Die Gartenstadt Karlsruhe eG hat die Leistung bei der Breitbandversorgung mit dem Wechsel von Kabel BW auf WTC deutlich eingeschränkt und verlangt im Gegenzug mehr Geld?  Geht´s noch? Schlechtere Leistungmerkmale und Einbußen bei der Qualität zu einem höheren Preis ist schon etwas dreist, oder?
Deshalb handelt es sich hierbei um eine völlig korrekte Entscheidung des AG Karlsruhe, die unzufriedenen WTC-Kabelnutzern die Möglichkeit eröffnet, ggf. Minderung der Nutzungsgebühren zu verlangen bzw. Hilfestellung bei der Durchsetzung dieser Forderung leistet.

Geschäftsnummer:
2 C 380/09

Verkündet
am 28.05.2010

Amtsgericht Karlsruhe

Abteilung A 2

Im Namen des Volkes

Urteil

In Sachen

Gartenstadt Karlsruhe e.G., Ostendorfplatz 2, 76199 Karlsruhe, vertr. durch d. 1. Vorsitzenden Ralf Neudeck

– Klägerin –

gegen

– Beklagte –

wegen Forderung

hat das Amtsgericht Karlsruhe – Abteilung A 2 –
durch Richter am Amtsgericht Z.
gem. § 495a ZPO im schriftlichen Verfahren
auf die bis 20.05.2010 eingereichten Schriftsätze
für       R e c h t      erkannt:

1.   Die Klage wird abgewiesen.

2.   Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.   Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist unbegründet.

Die Beklagte schuldet der Klägerin für die Bereitstellung eines Breitbandnetzanschlusses keinen höheren als den von der Beklagten zugestandenen Betrag von monatlich EUR 6,00.

Nach der vertraglichen Vereinbarung schuldet die Klägerin die Bereitstellung des Anschlusses und die Beklagte die Bezahlung eines gesondert ausgewiesenen monatlichen Betrages von EUR 6,00.

Die nach dem Anbieterwechsel von der Klägerin bereitgestellten Leistungen entsprechen nach ihrem eigenen Vortrag nicht dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang und sind insofern mangelhaft im Sinne des § 536 BGB.

Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist die Bereitstellung eines Breitbandanschlusses mit dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen technischen Standard sowie den während der Vertragslaufzeit vorgenommenen technischen Verbesserungen.

Nach dem eigenen Vortrag der Klägerin fand mit dem vorgenommenen Anbieterwechsel eine Reduzierung im Leistungsumfang statt.

So verminderte sich – nach dem Vortrag der Klägerin – die Anzahl der frei empfangbaren Fernsehkanäle von 158 auf 138 um mehr als 10 %. Im gleichen Umfang trat eine Reduzierung der kostenpflichtigen Fernsehkanäle ein.

Ebenso blieb der Vortrag der Beklagten, wonach es zu witterungsbedingten Qualitätsschwankungen beim Bildempfang aufgrund der Einspeisung über die Satellitenstation kommen kann, was bei dem früheren Anbieter aufgrund mehrerer vorhandener Kopfstationen ausgeglichen werden konnte.

Aufgrund dessen ist eine mehr als nur unerhebliche Verschlechterung der von der Klägerin angebotenen Leistung eingetreten, was die Minderung der insoweit vereinbarten Vergütung zur Folge hat.

Aufgrund dessen, dass mit dem Anbieterwechsel eine geringere Anzahl von Sendern zur Verfügung steht und zumindest zeitweise mit Qualitätsschwankungen beim Bildempfang zu rechnen ist, ist eine Minderung der vereinbarten Vergütung für die Breitbandversorgung auf den ursprünglich vereinbarten Betrag von monatlich EUR 6,00 angemessen.

Die Klage war mithin abzuweisen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO.

Die vorläufige Vollstreckbarkeit hat ihre Rechtsgrundlage in den §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.

Die Berufung war nicht zuzulassen, da die Voraussetzungen des § 511 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen.

Siehe hierzu auch:

Beitrag vom 13.11.2014
Beitrag vom 24.07.2008

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4 Antworten zu AG Karlsruhe weist Klage der Gartenstadt Karlsruhe eG gegen einen Mieter wg. „Schlechtleistung“ der Medienversorgung WTC ab (2 C 380/09 vom 28.05.2010)

  1. Anonym sagt:

    Das heist im Detail:

  2. WTC-geschädigter sagt:

    Jeder Mieter kann (auf das Urteil verweisen) sein WTC-Anschluss auf diese 6€ herab setzen lassen? Denn wir sind seit der Einführung überhaupt nicht zufrieden. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist auch nicht möglich! Das geht doch schon an das Persönlichkeitsrecht, oder?

  3. Arthur sagt:

    @WTC-geschädigter

    „Das geht doch schon an das Persönlichkeitsrecht, oder?“

    So isses.

    „Medienfreiheit“ ist das Zauberwort.

  4. Neudeck-geschädigter sagt:

    WTC ist und bleibt der allergrößte Mist: Technik aus der Steinzeit, für die wir auch noch über 10 Euro monatlich zahlen müssen. Und bei jedem Unwetter fällt der Fersehempfang aus. Selbst bei Analogempfang gibt es im WDR im Minutentakt Störungen. Und was soll das denn, dass ich bei Empfangsstörungen eine kostenpflichtige Hotline anrufen soll und an deren Ende eine Dame nur pampige Auskünfte gibt? Eigentlich muss sich die Gartenstadt um Schadensbehebung kümmern.
    Damals hat uns Herr Neudeck allerneueste Technik versprochen. So was Verlogenes. Wie vieles anderes, was man von dort hört…
    Ich werde auch die Kabelgebühr drastisch kürzen.

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