Der Redaktion wurde ein Schreiben übermittelt, aus dem hervorgeht, dass der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in der kontrovers geführten Diskussion der geplanten Medienversorgung durch die WTC begonnen hat, sich ein wenig zu „bewegen“.
Im wesentlichen geht es um die Bewohner, die bisher keinen Kabelanschluss hatten und durch die Umstellung auf das WTC-System quasie „zwangsversorgt“ werden sollten.
Diejenigen Bewohner der Gartenstadt, die bisher keinen Kabelanschluss hatten, werden dem Schreiben zufolge aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 16.07.2008 auch künftig keinen kostenpflichtigen WTC-Anschluss abnehmen müssen.
Zitat:
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom……
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 16.07.2008 beschlossen, auf den Anschluss der wenigen Mieter, die auch bisher nicht durch Breitbandkabel versorgt waren, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu verzichten.
Die allgemein notwendigen Installationen in Ihrer Wohnung müssen von Ihnen jedoch dennoch geduldet werden. Wir bitten um Verständnis.
Die ausführende Firma haben wir gebeten, in Ihrem Objekt die Endinstallation nicht vorzunehmen bzw. die vorhandene Dose entsprechend zu verplomben oder still zu legen.
Gartenstadt Karlsruhe eG
Das heisst, jeder Mieter, der bisher keine Kabelversorgung hatte, ist nicht verpflichtet, die Medienversorgung durch die Fa. WTC abzunehmen. Obwohl es sich hierbei um einen Vorstandsbeschluss handelt, der jedem zugute kommen sollte, ist es ratsam, zusätzlich der Gartenstadt schriftlich mitzuteilen, dass ggf. kein Anschluss der WTC gewünscht wird.
Ob Installationen durch die Fa. WTC überhaupt geduldet werden müssen ist umstritten und sollte im Einzelfall mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, da es sich nach unserer Meinung nicht um eine Modernisierung handelt, sofern bereits ein Breitbandanschluss der Kabel BW in der entsprechenden Wohneinheit vorhanden sein sollte.
Die Gegenüberstellung der verschiedenen Alternativen der Medienversorgung hat ergeben, dass die Leistungen, die durch das System der Fa. WTC angeboten werden, nicht den Standard erreichen, den z.B. die Kabel BW oder die Telekom bieten => also keine Modernisierung.
In diesem Zusammenhang seien auch alle langjährigen Mieter von Etagenwohnungn sowie Mieter der Reihenhäuser bzw. freistehenden Häuser angesprochen.
Nach unseren Informationen gibt es für diese Wohneinheiten sogenannte Gestattungsverträge, durch die eine Medienversorgung mit der Kabel BW hergestellt wurde. Bei jedem dieser Mieter müsste demzufolge eine eigene Versorgung mit der Kabel BW vereinbart sein. Lediglich im Jahr 1998 wurde dann eine Sondervereinbarung mit der damaligen TelekomAG (Rechtsnachfolger=Kabel BW) ausgehandelt, die aufgrund der Teilnehmeranzahl zu einer entsprechenden Reduzierung der Kabelgebühren geführt hat.
Bitte überprüfen Sie Ihre Verträge und lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
Nach unserer Meinung kann die Gartenstadt Karlsruhe eG das System Kabel BW nicht ohne die Zustimmung der Mieter durch eine einseitige Vertragskündigung Ende 2008 „kappen“ und dann den Mietern eine andere Lösung ungefragt „aufzwingen“.
Die meisten Bewohner der Gartenstadt haben nach unserer Rechtsauffassung einen vertraglichen Anspruch auf das Breitbandnetz des Rechtsnachfolgers der Telekom AG (=Kabel BW) und sind demnach nicht verpflichtet, ein komplett neues System abzunehmen, das darüber hinaus, nach den vorliegenden Unterlagen, nicht den Leistungsumfang z.B. der Kabel BW oder der Telekom AG bietet.
In Anbetracht der Tatsache, dass sich die allgemeine Medienversorgung sicher rasant weiter entwickelt, wäre ein weiterer Ausbau der Leistungen eines eigenen WTC-Systemes mit zusätzlichen Kosten verbunden, die letztendlich auf die Mieter umgelegt werden.
Leistungsvergleich Kabel BW, WTC und Telekom zum Download>>>>
Lesen Sie die bisherigen Versorgungsverträge (Mietverträge) und lassen Sie sich beraten !